Registrierkassen / GoBD

Registrierkassen / GoBD

Update vom 1. August 2019

Die neue Arbeitsweise fängt jetzt erst richtig an. Unabhängig davon für welche Lösung Sie sich auch entscheiden, stellen Sie sicher, dass Hardware und Software (jetzt oder in Zukunft) problemlos angepasst werden können.

Viele Systeme auf dem Markt sind und bleiben begrenzt in ihre Funktionsfähigkeit. Zum Beispiel wenn Kunden auf eine andere Art und Weise über das Smartphone möchten zahlen oder die Bestellart ändert sich (Webshop, Bestell-App, ..).

Ist die Kommunikation ihres Kassensystem mit der neuesten Generation Bestell-Handhelds möglich (WaiterFlash)? Wählen Sie also das Kassensystem, das mit Ihrem Unternehmen wächst!

Für weitere Informationen senden Sie uns eine E-Mail oder fordern Sie ein Angebot für ein professionelles Kassensystem oder eine auf einem Tablet oder Ihrem eigenen PC basierende Kasse an:

Viel Erfolg bei der Umstellung und die richtige Wahl für Sie, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen!

Anforderungen an Registrierkassen ab 1. Januar 2020 - Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)

Am 15. Dezember 2016 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verabschiedet. Erklärtes Ziel ist die Minimierung von Steuerhinterziehung. Zudem wird so Sicherheit für die Anwender geschaffen: Wer ein zertifiziertes System benutzt, bei dem kann das Finanzamt in der Regel von einer ordnungsgemäßen Buchhaltung ausgehen.

Was ist neu?

1. TSE Sicherheitseinrichtung

Ab 1. Januar 2020 muss jede benutzte Kasse durch eine zertifizierte technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt sein. Diese stellt sicher dass die Aufzeichnungen nicht nachträglich manipuliert worden sind. Diese Sicherheitseinrichtung wird in der Regel vom Kassenhersteller verbaut und ausgeliefert. Die Kassensicherungsverordnung wird die genauen technischen Anforderungen definieren. Außerdem muss jede verwendete Kasse auf basis von Seriennummer (S/N) bei der zuständigen Finanzbehörde in ein zentrales Kassenregister eingetragen werden.

2. Belegausgabepflicht

Ebenfalls ab 1. Januar 2020 tritt eine Belegausgabepflicht in Kraft, zu jedem Geschäftsvorfall muss zeitnah ein Beleg ausgestellt werden und dem Kunden übergeben werden. In bestimmten Ausnahmefällen kann ein Unternehmen von dieser Belegausgabepflicht befreit werden. Die Sicherheitseinrichtung TSE erstellt für jeden Vorfall ein Sicherheitsmerkmal und muss ebenfalls auf den Beleg gedruckt werden.

3. Kassennachschau

Die Kassennachschau wird als zusätzliches Prüfinstrument für die Finanzverwaltung eingeführt. Das bietet dem Finanzamt die Möglichkeit unangemeldet zu überprüfen ob alle Geschäftsvorfälle korrekt in das Kassensystem eingegeben werden, es ist keine Außenprüfung. Dabei kann der Prüfer das System vor Ort in Augenschein nehmen und Testkäufe tätigen. Die Kassennachschau wirt von der Finanzverwaltung bereits ab 1. Januar 2018 eingesetzt.

Mehr Information:

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